Unter der Gürtellinie
Der horizontale Eingriff am Männer-Slip ist nicht unumstritten. Vor dem Gericht in Marseille begann am Montag ein Verfahren um die Urheberrechte an den Horizontal- Slips, deren Vorzüge vor einigen Jahren vom damaligen US-Präsidenten Bill Clinton gepriesen worden waren.
Die Gesellschaft Hom, ein Tochter-Unternehmen der deutschen Dessous-Gruppe Triumph, fordert von dem französischen Konkurrenten Dim 760.000 Euro Schadenersatz, weil dieser vor drei Jahren den „außerordentlichen Erfolg“ des Hom-Modells HO1 nachgeahmt habe. Hom-Anwalt Christian Bonnenfant brachte zum Gerichtstermin Musterexemplare der strittigen Herrenslips mit. Er erläuterte, der Stylist Dominique Raffalli habe „als Erster die Idee gehabt“, den Schlitz so zugestalten, dass es ein Leichtes sei, mit der rechten oder linken Hand „das Erforderliche ganz einfach herauszuziehen“. Clinton hatte sich nach der Zusendung eines Probeexemplars - aber noch vor der Lewinsky- Affäre - 1997 „zufrieden über dieses gute Produkt“ geäußert. Nachdem Dim ebenfalls einen Horizontal-Slip auf den Markt gebracht hatte, sanken die Verkaufszahlen von HO1. Dim-Anwalt Michel Daniloff wies Slips aus den Jahren 1936 und 1988 vor und betonte, Raffali habe den Horizontal-Slip mit Sicherheit nicht erfunden. Diesen Trick habe es schon zur Zeit der Pharaonen in Ägypten gegeben. Der Gerichtsentscheid steht noch aus.