Die Pille danach
Eine Sonderstellung als Notfallkontrazeptivum nimmt die "Pille danach" ein. Ihre Anwendung ist darauf beschränkt, im Notfall nach dem Geschlechtsverkehr die Empfängnis zu verhindern, d. h., sie wird meist nach einer Verhütungspanne (z. B. gerissenes Kondom etc.) oder einer Vergewaltigung eingesetzt.
Morning-after-pill bzw. die Pille danach
Sie unterscheidet sich von der Antibabypille durch eine sehr viel höhere Hormonkonzentration.
Die genaue Wirkungsweise ist unbekannt. Es wird angenommen, dass der Eisprung unterdrückt wird. Darüber hinaus stört sie den Eitransport und die Entwicklung der möglicherweise befruchteten Eizelle und ihre Einnistung in der Gebärmutterschleimhaut. Die Pille danach gilt nicht als Abtreibungsmittel und unterliegt somit nur der normalen Rezeptpflicht.
Sie verhindert, dass das möglicherweise befruchtete Ei sich in die Schleimhaut der Gebärmutter einnistet und ist in ca. 3/4 aller Fälle wirksam. Nach § 218 StGB (gültiges Deutsches Rechtsgesetz) handelt es sich bei dieser Maßnahme nicht um eine Abtreibung, da das eventuell befruchtete Ei sich noch nicht eingenistet hat.
Sie müssen vier Tabletten einnehmen, zwei davon möglichst innerhalb von zwei Tagen nach dem Geschlechtsverkehr, die nächsten beiden zwölf Stunden später. Sollte nach der Einnahme Erbrechen auftreten, sprechen Sie mit dem Arzt, der Ihnen die Pille verschrieben hat, ob Sie eventuell die Einnahme wiederholen müssen.
Durch den hohen Hormongehalt der Pille kann es zu Spannungen in der Brust, Übelkeit, Erbrechen aber auch zu Blutungen kommen. Bedenken Sie bitte, dass die "Pille danach" im eigentlichen Sinne kein Verhütungsmittel ist, welches regelmäßig angewandt werden sollte.
Sie unterscheidet sich von der Antibabypille durch eine sehr viel höhere Hormonkonzentration.
Die genaue Wirkungsweise ist unbekannt. Es wird angenommen, dass der Eisprung unterdrückt wird. Darüber hinaus stört sie den Eitransport und die Entwicklung der möglicherweise befruchteten Eizelle und ihre Einnistung in der Gebärmutterschleimhaut. Die Pille danach gilt nicht als Abtreibungsmittel und unterliegt somit nur der normalen Rezeptpflicht.
Sie verhindert, dass das möglicherweise befruchtete Ei sich in die Schleimhaut der Gebärmutter einnistet und ist in ca. 3/4 aller Fälle wirksam. Nach § 218 StGB (gültiges Deutsches Rechtsgesetz) handelt es sich bei dieser Maßnahme nicht um eine Abtreibung, da das eventuell befruchtete Ei sich noch nicht eingenistet hat.
Sie müssen vier Tabletten einnehmen, zwei davon möglichst innerhalb von zwei Tagen nach dem Geschlechtsverkehr, die nächsten beiden zwölf Stunden später. Sollte nach der Einnahme Erbrechen auftreten, sprechen Sie mit dem Arzt, der Ihnen die Pille verschrieben hat, ob Sie eventuell die Einnahme wiederholen müssen.
Durch den hohen Hormongehalt der Pille kann es zu Spannungen in der Brust, Übelkeit, Erbrechen aber auch zu Blutungen kommen. Bedenken Sie bitte, dass die "Pille danach" im eigentlichen Sinne kein Verhütungsmittel ist, welches regelmäßig angewandt werden sollte.